AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma HMG GmbH & Co. KG, Maschinenbau, Griesbach, Dingolfinger Straße 254, 94419 Reisbach (GERMANY)

 

1. Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer gelten nachstehende Bedingungen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung oder Lieferungsannahme anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, mündliche Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstige Vereinbarungen, welche nicht ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wurden, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische Neuerungen und Verbesserungen in Konstruktion, Abmessung, Gewicht, Material, Farbgebung und Form bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt auch für Angaben in Prospekten, Katalogen und sämtlichen schriftlichen Unterlagen.
Die erfassten Kundendaten für die Auftragsbearbeitung werden mittels EDV bearbeitet und gespeichert. Bei Bestellungen erteilt der Käufer sein Einverständnis hierzu. Die Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

3. Überlassene Unterlagen

Für die von uns bereit gestellten Materialien, Erzeugnisse, Konstruktionsunterlagen, Formen, Muster, Leistungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle gewerblichen Schutz- und Eigentums- sowie Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

4. Preisgestaltung

Alle Preise verstehen sich ab Werk Griesbach, ausschließlich Verpackungen, Fracht und Zoll. Unsere Preise verstehen sich auf der Grundlage der derzeit gültigen Preislisten. Sollten sich dieser bis zur Auslieferung des Auftrages ändern, so sind wir berechtigt, eine Erhöhung auf Grundlage der neuen Preisliste zu berechnen. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die MwSt. wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

5. Lieferung und Lieferzeiten

Sämtliche von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Eingriffe staatlicher Behörden o. ä. Umständen, Streik, Krieg, Rohstoffmangel, Betriebs-törungen und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch unerfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Unabhängig davon haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

 

6. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl und auf Gefahr sowie auf Kosten des Kunden. Der Auftrag gilt mit der Übergabe an den Transporteur als erfüllt. Besondere Versandwünsche gehen zu Lasten des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Betriebsstätte verlassen hat.

 

7. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

8. Zahlungen

Lieferungen an Verbraucher erfolgen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme. Zahlungen sind nur dann vertragsgemäß, wenn der Betrag bar geleistet wird oder einem der Konten der HMG vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedarf. Bei Fristüberschreitung des Käufers ist dieser auch ohne Mahnung verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Zahlungen des Käufers werden gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt HMG vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

 

9. Garantie/Gewährleistung

Auf Material- und Fabrikationsfehler leisten wir ein Jahr Garantie bzw. Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen und gilt vom Tag der Lieferung an den Käufer. Gegenüber Endverbrauchern leisten wir 24 Monate und gegenüber gewerblichen Verbrauchern 12 Monate Gewähr. Die Garantie bzw. Gewähr bezieht sich auf alle diejenigen Teile oder Leistungen die einen Sachmangel aufweisen, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß 6. unserer AGB´s vorlagen. Offene Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen, andernfalls verliert der Käufer sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel. Für den Nachweis der Mängel ist der Befund unseres Werkes maßgebend. Zur Nacherfüllung muss uns eine angemessene Frist eingeräumt werden. Wandlung und Preisminderung sowie Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, z.B. für Schäden oder Kosten die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Störungen und Schäden durch höhere Gewalt – üblicher Verschleiß – Schäden und Unfälle, die auf Mangel an Kontrolle, mangelnde Wartung oder unsachgemäße Anwendung zurückzuführen sind, bauliche Veränderungen, Reparaturleistungen durch Dritte, soweit sie nicht mit uns abgesprochen sind – Fahrt und Montagekosten – sind ebenfalls ausgeschlossen. Den Umtausch von Waren akzeptieren wir nur frachtkostenfrei. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Für ersatzweise gelieferte und eingebaute Teile sowie Reparaturen oder gebrauchte Geräte beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr ab Lieferung bzw. Einbau.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und HMG Eigentum der Firma HMG. Die Forderung gilt erst bei Eingang des Gegenwertes bei der Firma HMG als bezahlt. Sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus Weiterbelieferung von Vorbehaltswaren entstehen, werden sofort in Höhe der jeweiligen Forderung an den Lieferanten abgetreten. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Forderungen darf der Käufer die gelieferte Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz unserer Firma. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Firma. Unabhängig davon sind wir auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Bedingungen bzw. Vereinbarungen im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.